Erklärung zur EU-Verordnung TTPA über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung

Allgemeines

Was muss bei politischer Werbung beachten werden?

Die EU-Verordung (EU) 2024/900 zur Transparenz politischer Werbung legt für Auftraggeber und Dienstleister fest, dass politische Werbung eindeutig markiert sein muss, bestimmte Transparenzangaben bereitgestellt werden müssen und zusätzliche Hinweise direkt auf dem Werbemittel anzubringen sind (z. B. ein Verweis mit Link zur entsprechenden Transparenzerklärung).

1. Angaben zur Einordnung

Hiermit wird erklärt, dass unsere geplanten Werbemaßnahmen politische Werbung darstellen.

2. Erfüllung der Transparenzpflichten

Verantwortlicher Sponsor der Werbung: Eigensponsoring des Vereins mit politischen Ziel „Geretsrieder Liste e.V.“

Finanzierung, Budget und Mittel: 

Eigenmittel:

Budget / Kosten für die Großflächenplakat-Kampagne: 2.505,18€

Sponsoring:

Derzeit keine Mittel durch Sponsoring

Ziele von Kampagnen:

Politische Werbung für Kommunalwahlen und politische Veranstaltungen auf kommunaler Ebene

Zielgruppen:

Wählerinnen und Wähler auf kommunaler Ebene im Landkreis Bad Tölz – Wolfratshausen

Vorgesehene Kanäle:

Website (www.geretsriederliste.de), Facebook, Instagram, Lokalzeitung, Werbeschilder und Werbeplakate

Zeiträume der Ausspielung: 

Vor Kommunalwahlen und jederzeit für politische Veranstaltung

Verwendete Targeting- und Analyseverfahren:

Google-Analytics, Meta-Business-Tools

Verantwortlich:

Volker Reeh (1. Vorsitzender)
Telefon: 0171 5897656
E-Mail: info@geretsriederliste.de
Karl Lederer Platz 9, 82538 Geretsried

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